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Friedhof Lügde mit Pfarrkirche St. Kilian

Bestattungsarten

Die letzte Ruhestätte

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Bestattungs­arten: die Erd­bestattung und die Feuer­bestattung. Bei der Erd­bestattung wird der Verstorbene im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Bei einer Feuer­bestattung wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert. Die Urne mit der Totenasche kann anschließend auch auf See oder in einem Bestattungs­wald beigesetzt werden. Wenn Sie sich für eine Bestattungsart und eine Grabstätte entscheiden, sollten Sie auch immer überlegen, wie regelmäßig Sie das Grab besuchen möchten und ob Sie die Ruhestätte individuell gestalten und selbst pflegen wollen.

Einen ersten Überblick zu den Bestattungs­möglichkeiten haben wir hier für Sie zusammen­gestellt. Detaillierte Informationen zu einzelnen Friedhöfen oder Grabarten geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Gräber auf dem Friedhof Lügde

Erdbestattung auf dem Friedhof

Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen Ihnen in Lügde und Umgebung sowie auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihen­gräber zur Verfügung. Die wesentlichen Unterschiede: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die fest­geschriebene Ruhezeit verlängern. Ein Wahlgrab kann außerdem mehrere Grabstellen haben. Reihengräber hingegen sind Einzelgräber.

Eine pflegefreie Alternative sind Erdrasengräber, die meist durch genormte, ebenerdige Namensplatten gekennzeichnet werden.

Urnen-Auswahl im Bestattungshaus Radermacher in Lügde

Urnenbeisetzung

Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuer­bestattung gibt es ebenfalls Wahl- und Reihengräber. Darüber hinaus gibt es bei uns in Lügde Urnenstelen sowie pflegefreie Urnen­doppel­gräber mit einer Bronzeplatte. Auch anonyme Bestattungen sind möglich.

In unserem Bestattungshaus in Lügde-Sabbenhausen planen wir außerdem ein Kolumbarium einzurichten, in dem Sie unabhängig von Tageszeit und Witterung in angenehmer Atmosphäre die Ruhestätte Ihres verstorbenen Angehörigen besuchen können.

Baumbestattung

Auf größeren Friedhöfen, vor allem aber in eigens ausgewiesenen Ruhewäldern, gibt es eine Bestattungsform, die Baum­bestattung oder Wald­bestattung genannt wird. Voraussetzung für eine Baumbestattung ist eine Einäscherung – die Urne wird dann an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese Beisetzungsform drückt Natur­verbunden­heit aus und bietet gleichzeitig einen festen Gedenkort, denn der Baum kann in der Regel durch eine kleine Namenstafel gekenn­zeichnet werden. Grabschmuck ist jedoch nicht erlaubt.

Bei uns in der Region gibt es den RuheForst Schloss Wendlinghausen-Lippe, den Ave NATURA  Friedhof Nieheim am Holsterberg sowie den FriedWald® Kalletal.

Seebestattung

Wer an der Küste gelebt hat oder eine besondere Verbindung zur See hatte, kann auch „in seinem Element“ bestattet werden. Voraussetzung für eine See­bestattung ist eine Kremierung, die Beisetzung der See-Urne wird dann in ausge­wiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere vorgenommen. Auf Wunsch kann eine kleine Trauer­gesell­schaft die feierliche Beisetzung begleiten. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes, Gedenk­fahrten sind möglich.

Evangelische Pfarrkirche Friedhof Elbrinxen

Alternative Bestattungsformen

In den Niederlanden und der Schweiz sind nach einer Einäscherung weitere Formen der Natur­bestattung möglich. So ist es in einigen Regionen erlaubt, die Asche auf einem Fluss, auf einer Almwiese oder aus einem Heißluft­ballon heraus zu verstreuen. Weiter­führende Informationen zu verschiedenen Natur­bestattungsarten sowie zu anderen außer­gewöhn­lichen Bestattungs­formen wie etwa der Diamant­bestattung geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns einfach an.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Bevöl­kerung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in NRW beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Krema­torien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Begleitung eines Bestat­ters oder eines Mitarbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten im Krema­torium Bielefeld.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestattung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewünschten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.