Tag & Nacht erreichbar
Bestattungshaus Radermacher aus Lügde-Sabbenhausen
Kompetente Hilfe im Trauerfall
Das Bestattungshaus Radermacher ist Ihr kompetenter Ansprechpartner und zuverlässiger Begleiter bei allen Fragen rund um die Bestattung: in Lügde, Schieder-Schwalenberg, Bad Pyrmont, Bodenwerder und darüber hinaus.
Es ist uns ein Anliegen, jedem Menschen einen würdigen Abschied zu ermöglichen. Deshalb kümmern wir uns sorgfältig um alle notwendigen Schritte und nehmen uns in der Beratung viel Zeit, um über Ihre persönlichen Wünsche zu sprechen. Gerne ermöglichen wir Ihnen eine Abschiednahme in unserem Haus und laden Sie ein, die Trauerfeier in unserer Kapelle zu gestalten.
Als Bestatter sind wir aber nicht nur im Trauerfall für Sie da – auch wenn Sie für die eigene Bestattung vorsorgen oder sich nur ganz unverbindlich informieren möchten, können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen.
Sprechen Sie uns jederzeit an!
Im Trauerfall: Erste Schritte
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Informieren Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), der die Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung übernimmt das dortige Personal diesen Schritt.
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Melden Sie sich dann beim Bestattungshaus Radermacher. Wir besprechen mit Ihnen, wann wir den Verstorbenen zu uns überführen und wie wir Sie danach bis zur Beisetzung weiter betreuen. Sie können uns Tag und Nacht anrufen: Tel. 05283 474
Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Todesbescheinigung
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/-n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir vom Bestattungshaus Radermacher helfen Ihnen, die Dokumente zusammenzustellen.
Gedenkportal für Lügde und Umgebung
Auf Wunsch richten wir für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Dort können Sie mit der Trauergemeinschaft online Erinnerungen wachhalten, einander Trost spenden und wichtige Informationen rund um die Trauerfeierlichkeiten und die Beisetzung teilen. Jederzeit, an jedem Ort der Welt – zur Übersicht aller Gedenkseiten.
Aktuelle Trauerfeiertermine
Sehen Sie hier immer aktuell die Termine der kommenden Trauerfeiern. Zu den meisten Trauerfällen finden Sie auch eine persönliche Online-Gedenkseite. Diesen Service stellen wir allen Angehörigen kostenfrei zur Verfügung, damit Sie mit Verwandten, Freunden und Bekannten auch digital jederzeit Erinnerungen austauschen können.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Radermacher unter der Nummer 05283 474 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Radermacher als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen dabei behilflich.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir vom Bestattungshaus Radermacher beraten Sie gerne näher.
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bestattungshaus Radermacher nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Radermacher für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 1 und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 42 Tagen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Können im Bestattungshaus Radermacher auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?
Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.