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Thomas Radermacher, Inhaber Bestattungshaus Radermacher in Lügde-Sabbenhausen

Bestattungshaus Radermacher aus Lügde-Sabbenhausen

Kompetente Hilfe im Trauerfall

Das Bestattungshaus Radermacher ist Ihr kompetenter Ansprech­partner und zuverlässiger Begleiter bei allen Fragen rund um die Bestattung: in Lügde, Schieder-Schwalenberg, Bad Pyrmont, Bodenwerder und darüber hinaus.

Es ist uns ein Anliegen, jedem Menschen einen würdigen Abschied zu ermöglichen. Deshalb kümmern wir uns sorgfältig um alle notwendigen Schritte und nehmen uns in der Beratung viel Zeit, um über Ihre persönlichen Wünsche zu sprechen. Gerne ermöglichen wir Ihnen eine Abschied­nahme in unserem Haus und laden Sie ein, die Trauerfeier in unserer Kapelle zu gestalten.

Als Bestatter sind wir aber nicht nur im Trauerfall für Sie da – auch wenn Sie für die eigene Bestattung vorsorgen oder sich nur ganz unverbindlich informieren möchten, können Sie sich auf unsere Unter­stützung verlassen.

Sprechen Sie uns jederzeit an!

Im Trauerfall: Erste Schritte

  1. Informieren Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), der die Todes­bescheinigung ausstellt. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflege­einrichtung übernimmt das dortige Personal diesen Schritt.

  2. Melden Sie sich dann beim Bestattungshaus Radermacher. Wir besprechen mit Ihnen, wann wir den Verstorbenen zu uns überführen und wie wir Sie danach bis zur Beisetzung weiter betreuen. Sie können uns Tag und Nacht anrufen: Tel. 05283 474 

Bestatter Thomas Radermacher notiert Daten zu einer Bestattung

Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats-/Lebens­partner­schafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechts­kraft­vermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/-n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorgevertrag

Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir vom Bestattungshaus Radermacher helfen Ihnen, die Dokumente zusammen­zu­stellen.

Stimmen über das Bestattungshaus Radermacher

In unserem Bestattungshaus liegt uns Ihre Zufriedenheit ganz besonders am Herzen. Daher freuen wir uns über einen Eintrag in unser digitales Gäste­buch. Sie sind also herzlich eingeladen, uns ein paar Worte zu hinter­lassen: Haben wir Sie bereits in einem Trauerfall begleitet? Was ist Ihnen in besonderer Erinnerung geblieben? Oder haben Sie sich von uns zur Bestattungs­vorsorge beraten lassen und sich für die letzte Reise abgesichert? Erzählen Sie uns davon – gerne auch bei Google oder auf Facebook.

Friedhof Lügde mit Pfarrkirche St. Kilian

Gedenkportal für Lügde und Umgebung

Auf Wunsch richten wir für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenk­seite ein. Dort können Sie mit der Trauer­gemein­schaft online Erinnerungen wachhalten, einander Trost spenden und wichtige Informationen rund um die Trauer­feier­lich­keiten und die Beisetzung teilen. Jederzeit, an jedem Ort der Welt – zur Übersicht aller Gedenkseiten.

Aktuelle Trauerfeiertermine

Sehen Sie hier immer aktuell die Termine der kommenden Trauer­feiern. Zu den meisten Trauer­fällen finden Sie auch eine persönliche Online-Gedenk­seite. Diesen Service stellen wir allen Angehörigen kosten­frei zur Verfügung, damit Sie mit Ver­wandten, Freunden und Bekannten auch digital jeder­zeit Erinnerungen aus­tauschen können.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Radermacher unter der Nummer 05283 474 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Radermacher als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen beziehungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestattungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Bei­setzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Bestattungshaus Radermacher beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bestattungshaus Radermacher nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­aufstellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirch­liche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Radermacher für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 1 und spätestens 10 Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­setzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 42 Tagen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zweifel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefährden­de Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letzten Dienst er­weisen möchten, können Sie den Sarg gemein­sam mit Ver­wand­ten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestattungs­fahr­zeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Können im Bestattungshaus Radermacher auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus persön­lichen oder reli­giösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vor­bereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.