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Gedenksteine im Bestattungshaus Radermacher in Lügde

Unsere Bestattungs­leistungen

Rundum-Betreuung im Trauerfall

Im Trauerfall entlasten wir Sie bei zahlreichen Aufgaben – angefangen bei den Formalitäten bis hin zur Organisation und Durchführung der Trauerfeier und Beisetzung. Wie umfangreich wir Sie unterstützen können, darüber gibt Ihnen die nach­folgende Liste unserer Bestattungs­leistungen einen ersten Überblick. Am Anfang steht natürlich immer eine ausführliche Beratung, alles Weitere ergibt sich dann aus Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen. So können Sie einige Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn es Ihnen guttut oder wenn Sie dem Verstorbenen einen letzten Dienst erweisen möchten.

Übersicht über unsere Leistungen

  • Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Hygienische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Gestaltung der Trauerfeier, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
  • Anfertigung von Erinnerungs­schmuck
  • Online-Kunden-Center für Ab- & Ummeldungen, zur Verwaltung von Gedenkseiten und Bildern
  • Einrichtung einer kostenlosen Online-Gedenkseite
  • Trauerbegleitung vor und während der Bestattung
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen

Särge und Urnen im Bestattungshaus Radermacher

Aufgebahrter Sarg im Bestattungshaus Radermacher in Lügde-Sabbenhausen

Bestattungskosten – gut zu wissen

Wie viel kostet eigentlich eine Beerdigung? Diese Frage ist verständlich und absolut berechtigt – einfach beantworten lässt sie sich jedoch nicht. Das liegt daran, dass Ihre individuellen Vorstellungen, vor allem für die Trauerfeier und für das Grab, einen entscheidenden Einfluss auf die Gesamt­summe haben. Deshalb sprechen wir mit Ihnen zuerst ausführlich über Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung. Gemeinsam schauen wir dann, in welchem Kosten­rahmen sich diese umsetzen lassen. Selbst­verständ­lich erhalten Sie dann auch eine detaillierte Kosten­aufstellung.

  1. Leistungen Ihres Bestattungshauses
    Dazu zählen neben der ausführlichen Beratung auch die Erledigung von Formalitäten und organisa­torischen Aufgaben sowie der Kauf eines Sarges und gegebenen­falls einer Urne.
  2. Kommunale Gebühren
    Diese umfassen die Ausstellung der Sterbe­urkunde, Kosten für die amtsärztliche Unter­suchung vor einer Einäscherung sowie Beisetzungs­gebühren und die Kosten für die Grabstelle.
  3. Auslagen für weitere Dienstleister
    Hierzu gehören unter anderem Kosten für die Austellung der Todes­bescheinigung, für die Einäscherung und für die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tages­zeitung. Auch der Blumen­schmuck, gegebenen­falls Musiker und Trauer­redner sowie die anschließende Kaffeetafel gehören in diesen Bereich.

Häufig gestellte Fragen zum individuellen Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in NRW, dürfen Sie einen verstorbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Bestattungshaus Radermacher anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzu­bahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Die Möglich­keiten, sich als Hinter­bliebene in die Bestattung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wünsche, die wir für Sie um­setzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung ein­bringen können und möchten, ist im Bestattungshaus Radermacher immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwi­schen eine Viel­zahl von Anbie­tern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Far­ben und Mate­rialien anbieten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stal­ten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem ent­stehen neh­men und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaf­ten zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schrei­nern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schrif­ten infor­mieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst ferti­gen möchten, spre­chen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­be­stat­tungen und in einigen Bestat­tungs­wäldern gelten auß­erdem be­stimmte Material­vorschrif­ten.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas ande­res mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tages­presse geschaltet werden, Trauer­briefe, Ein­ladungen zum Trauer­kaffee und Dank­sagungen, die Sie per­sön­lich ver­schicken, und Sterbe­bildchen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, ent­scheiden Sie. Gerne geben wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen Anregungen und über­nehmen die Umsetzung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Kon­ven­tionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Gestaltungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüg­lich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen ge­bunden. Bei der Gestal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich ver­schicken, haben Sie natürlich voll­kommen freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und ge­mein­sam mit Ange­hö­rigen, Freun­den und Be­kann­ten Erin­ner­ungen zu tei­len. Das Bestattungshaus Radermacher richtet für Ihren ver­stor­benen Ange­hörigen kos­ten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier können Sie und alle Men­schen, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zün­den und Worte des Ge­denkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Auß­erdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffentlichen.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.