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Unsere Bestattungsleistungen
Rundum-Betreuung im Trauerfall
Im Trauerfall entlasten wir Sie bei zahlreichen Aufgaben – angefangen bei den Formalitäten bis hin zur Organisation und Durchführung der Trauerfeier und Beisetzung. Wie umfangreich wir Sie unterstützen können, darüber gibt Ihnen die nachfolgende Liste unserer Bestattungsleistungen einen ersten Überblick. Am Anfang steht natürlich immer eine ausführliche Beratung, alles Weitere ergibt sich dann aus Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen. So können Sie einige Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn es Ihnen guttut oder wenn Sie dem Verstorbenen einen letzten Dienst erweisen möchten.
Übersicht über unsere Leistungen
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
- Anfertigung von Erinnerungsschmuck
- Online-Kunden-Center für Ab- & Ummeldungen, zur Verwaltung von Gedenkseiten und Bildern
- Einrichtung einer kostenlosen Online-Gedenkseite
- Trauerbegleitung vor und während der Bestattung
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
Bestattungskosten – gut zu wissen
Wie viel kostet eigentlich eine Beerdigung? Diese Frage ist verständlich und absolut berechtigt – einfach beantworten lässt sie sich jedoch nicht. Das liegt daran, dass Ihre individuellen Vorstellungen, vor allem für die Trauerfeier und für das Grab, einen entscheidenden Einfluss auf die Gesamtsumme haben. Deshalb sprechen wir mit Ihnen zuerst ausführlich über Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung. Gemeinsam schauen wir dann, in welchem Kostenrahmen sich diese umsetzen lassen. Selbstverständlich erhalten Sie dann auch eine detaillierte Kostenaufstellung.
- Leistungen Ihres Bestattungshauses
Dazu zählen neben der ausführlichen Beratung auch die Erledigung von Formalitäten und organisatorischen Aufgaben sowie der Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne. - Kommunale Gebühren
Diese umfassen die Ausstellung der Sterbeurkunde, Kosten für die amtsärztliche Untersuchung vor einer Einäscherung sowie Beisetzungsgebühren und die Kosten für die Grabstelle. - Auslagen für weitere Dienstleister
Hierzu gehören unter anderem Kosten für die Austellung der Todesbescheinigung, für die Einäscherung und für die Schaltung der Traueranzeige in der Tageszeitung. Auch der Blumenschmuck, gegebenenfalls Musiker und Trauerredner sowie die anschließende Kaffeetafel gehören in diesen Bereich.
Häufig gestellte Fragen zum individuellen Abschied
Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, dürfen Sie einen verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Bestattungshaus Radermacher anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist im Bestattungshaus Radermacher immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenklichen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem entstehen nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vorschriften informieren.
Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Aschekapsel, die wir aus dem Krematorium erhalten und die in die Urne hineinpassen muss. Bei Seebestattungen und in einigen Bestattungswäldern gelten außerdem bestimmte Materialvorschriften.
Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.
Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?
Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbebildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauerdrucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung.
Früher gab es gerade bei der Traueranzeige in der Tagespresse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungsvorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.
Was ist ein Online-Gedenkportal?
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Das Bestattungshaus Radermacher richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungshaus Radermacher Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.